Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
Neben den bisherigen Leistungen können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.
- Allgemeine Information
- soziale und kulturelle Teilhabe
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die KiSS e.V. berät Sie auch gerne über das Gutscheinsystem.